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Es findet regelmäßig am zweiten Sonntag im Monat zwischen 10-12 Uhr ein Übungsschießen für alle Kinder im Schützenhaus unter Schießaufsicht statt. Die jeweiligen Termine finden sich hier. Je nach Alter können die Kinder mit der Red Dot-Laser-Anlage oder mit dem Luftgewehr schießen. Das Schießen mit dem Luftgewehr ist ab 12 Jahre erlaubt und bedarf einer einmaligen Einverständniserklärung der Eltern. Diese Einverständniserklärung findet Ihr unten zum Download.
Für das Insignien- oder sogar Königsschießen auf den Schützenadler bedarf es ebenfalls einer Einverständniserklärung, die dort zu finden ist. Für das Königsschießen ist die Einverständniserklärung jährlich erforderlich und Bedarf der Bestätigung durch den Kompaniechef, damit alle Herausforderungen für ein Kinderkönigsjahr bewältigt werden können. Es ist erforderlich, dass die Kinder beim Adlerschießen mindestens am Schützenfest-Tag 10 Jahre alt sind (siehe auch unten beim Download der Geschäftsordnung).
Ja! Einmal am erstem Montag im Monat können zwischen 18:15-18:45 Uhr Schützenjacken im Schützenhaus abgegeben oder begutachtet werden. Eventuelle Sondertermine werden über die bekannten Kommunikationswege mitgeteilt. Wer eine Jacke zum Kauf anbieten möchte, muss die Jacke sauber auf einem Kleiderbügel mit Schutzfolie und einem Kontaktzettel mit folgenden Informationen abgeben:
- Name des Verkäufers
- Kompanie des Verkäufers
- Größe der Jacke
- Telefonnumer bzw Kontakt des Verkäufers
- Preisvorstellung
Interessierte Käufer können dann direkt Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Verkauf oder etwaige Verhandlungen zwischen Verkäufer und interessiertem Käufer erfolgen ausschließlich persönlich zwischen den beiden Parteien. Ansprechpartner im Vorstand ist Frank Westerhaus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schützenverein lediglich als Vermittler der Tauschbörse auftritt und keinerlei finanzielle Interessen hat und daher auch keinerlei Garantieansprüche bestehen. Die Rücknahme gekaufter Jacken ist nicht möglich.
Beförderungen im Mannschafts- und Unteroffiziersrang erfolgen in Zuständigkeit der Kompanieführungen. Beförderungen in den oder innerhalb des Offiziersrang werden durch den Regimentsvorstand auf Antrag der jeweiligen Komapnie bewilligt und durchgeführt.
Schützenkönige, die sich noch nicht im Offiziersrang befunden haben, werden zu Beginn der Regentschaft zum Leutnant befördert.
Grundsätzlich greift bei Beförderungen im Offiziersrang in den nächsthöheren Dienstgrad auf Antrag an den Regimentsvorstand die 10-Jahres-Regel bei entsprechender Amtszeit. Der Regimentsvorstand hat das Recht, sich nach eigenem Ermessen einen begründeten Handlungsspielraum vorzubehalten.
Eine Übersicht der Einstiegsränge für funktionsbezogene Beförderungen findet Ihr unten zum Download in der Geschäftsordnung.
Folgende Dienstgrade sind im Schützenverein Damme verbindlich:
Amtierende Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes tragen Schulterstücke / Dienstgradabzeichen ausschließlich in goldener Ausführung. Diese Sonderregelung gilt zudem für den Inhaber des Amtes als Ehrenpräsident.
Es wird zu folgenden Anlässen gegrüßt (siehe auch Grußordnung unten beim Download zur Geschäftsordnung):
Es wird nur in folgender Form seitens der jeweiligen Schützen gegrüßt:
Das Kaiserschißen findet alle 5 Jahre am Schützenfest-Sonntag statt (erstmals in 2018). Teilnehmen können alle ehemaligen Schützenkönige mit Ausnahme des amtierenden Schützenkönigs oder ehemaliger Kinder-Schützenkönige.
Das Schießen erfolgt ausschließlich nach Vorgaben des Regiments und der Schießwarte und darf auch nur unter deren sachkundiger Aufsicht erfolgen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit Verweisen und in schweren Fällen mit Vereinsausschluss und/oder haftungsrechtlichen Folgen geahndet werden. Schießveranstaltungen sind beim Regimentsvorstand anzumelden und zu genehmigen. Kompanieschießen können zu dem nur mit einem sachkundigem und nüchternem Schießwart stattfinden. Weitere Details werden unten im Download in der Schießordnung der Geschäftsordnung angegeben.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Schützenvereins Damme e.V. ab dem 16. Lebensjahr. Jeder Schütze ist berechtigt maximal 5 Sätze pro Jahr zu schießen. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 € pro Satz. Geschossen wird mit Kleinkalibergewehren (KK) auf dem 50 m Schießstand in Damme. Die Schützenschnüre bzw. Eicheln werden vom Verein gestellt.
Weiterführende Informationen und die benötigten Ringzahlen zum Erwerb der Schützenschnur/Eichel befinden sich unten bei den Downloads.
Für Schützen ab dem 60. Lebensjahr gilt folgende Sonderregelung: Die Anzahl der Schüsse bleibt bestehen, wobei die Ringzahl in jeder Disziplin um einen Ring nach unten gesetzt wird.